Sprungziele

Einführung gelbe Tonne

    Automatische Verteilung der gelben Tonnen ab Mai 2024. Erste Entleerung ab Juli 2024.

    Bekanntmachung Widerspruchsrecht

      Information

      Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz: Die Meldebehörde ist berechtigt, bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen. Die Betroffenen können jedoch der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt widersprechen.

      Blackout

        Blackout

        Vorsorge für den Katastrophenfall. Was tun bei Stromausfall?

        Die Gemeinde Münchsmünster jetzt als App!

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