Sprungziele

Einheitliche Führerscheine in der EU

    Gestaffelter Umtausch erforderlich

    Zur Umsetzung europäischer Vorgaben ist in Deutschland der gestaffelte Umtausch von Führerscheinen notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Um den Umtauschprozess für die rund 43 Mio. Führerscheininhaber zu entzerren, wurde der Umtausch gestaffelt.

    Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (Papierführerschein). Bei Kartenführerscheinen, die ab 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.

    Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine)

    Geburtsjahr des

    Fahrerlaubnisinhabers

    Tag, bis zu dem der

    Führerschein umgetauscht sein muss

    vor 1953

    19. Januar 2033

    1953 bis 1958

    19. Juli 2022

    1959 bis 1964

    19. Januar 2023

    1965 bis 1970

    19. Januar 2024

    1971 oder später

    19. Januar 2025

    Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine ohne Befristung Nr. 4b)

    Ausstellungsjahr

    Tag, bis zu dem der Führerschein

    umgetauscht sein muss

    1999 bis 2001

    19. Januar 2026

    2002 bis 2004

    19. Januar 2027

    2005 bis 2007

    19. Januar 2028

    2008

    19. Januar 2029

    2009

    19. Januar 2030

    2010

    19. Januar 2031

    2011

    19. Januar 2032

    2012 bis 18. Januar 2013

    19. Januar 2033

    Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins (Papierführerschein / Kartenführerschein).

    Nach Ablauf der o.g. Fristen werden die bisherigen Führerscheine ungültig.

    „Bei dem Umtausch handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden“, so die Fahrerlaubnisbehörde. Diese würden auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung bestehen.

    Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

    Jeder Umtausch eines Führerscheins kostet 29,30 Euro inklusive Direktversand.

    Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/pflichtumtausch

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