14. Feb. 2026
bis 15. Feb. 2026

Cannabiskonsumverbotszone beim Faschingsumzug 2026

Am 14.02.2026 ist während des Faschingsumzuges entlang der Zugstrecke sowie dem darauffolgendem Faschingstreiben auf dem Parkplatz des Bürgersaals das öffentliche Konsumieren von Cannabis untersagt. Die von diesem Verbot betroffene Fläche ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, grün markiert.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen dieser Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 150,00 € zur Zahlung fällig.

Auf Grund der Regelungen des neuen Cannabisgesetzes (CanG) im § 5 Abs. 1 ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten.

Die komplette Allgemeinverfügung ist im Aushang vor dem Rathaus einzusehen.

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