Gewerbe- und Grundsteuer

Unsere Steuerhebesätze

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

der Gemeinderat hat folgende Hebesätze für die Gemeindesteuern festgelegt:

  • Grundsteuer A: 310 % (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
  • Grundsteuer B: 290 % (für bebaute und unbebaute Grundstücke)
  • Gewerbesteuer: 320 % (für Gewerbebetriebe)

 

Die Grundsteuer wird auf Grundstücke erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde. Sie trägt dazu bei, öffentliche Einrichtungen und Leistungen – wie Straßen, Kindergärten, Feuerwehren oder Spielplätze – zu finanzieren.

 

Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und auf den vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag angewendet.

 

Die Gewerbesteuer wird nach dem gleichen Prinzip erhoben und leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben.