Verloren oder gefunden
Sie haben einen Gegenstand verloren?
- Verlustmeldung machen
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Fundbüro der Gemeinde Münchsmünster anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.
- Erforderliche Unterlagen: Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.
Sie haben einen Gegenstand oder ein Tier gefunden?
- Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro der Gemeinde Münchsmünster abgeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.
- Gefundene Haustiere
werden in der Tierherberge des Tierschutzvereins Pfaffenhofen a. d. Ilm untergebracht.
Während der Dienstzeiten (Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr und Mo. - Do. 14 - 16 Uhr) bitten wir Sie, das Fundtier im Rathaus (Tel. 08402/9399-0) zu melden. Sollten Sie außerhalb den Dienstzeiten des Rathauses ein Tier finden, so können Sie sich direkt an die Tierherberge wenden. Die Mitarbeiter der Tierherberge sind in dringenden Notfällen täglich von 8 - 22 Uhr unter der Tel.Nr. 08441/490244 oder Handy-Nr. 0174/7909212 zu erreichen.
Hinweis für Tierhalter:
"Herrenlose" Fundtiere ohne Kennzeichnung, Tätowierung oder implantiertem Chip können nur sehr schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt werden. Die Kennzeichnung ist ebenso wertlos, wenn sie nicht mit den Tier- und Halterdaten in einer zentralen Datenbank (z. B. Tasso e.V.) kombiniert wird. Erst beides zusammen, Kennzeichnung und Registrierung, ermöglichen die Identifizierung und erfolgreiche Rückvermittlung des Tieres.
- Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.
Details zu dem von Ihnen gesuchten Gegenstand können Sie im Fundamt erfragen.
Kontakt:
Rathaus Münchsmünster
Tassilostraße 20
EG Zimmer 04