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Wespen- und Hornissenberater

Das Landratsamt wird ab sofort von ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberatern unterstützt.

Hornissen sowie alle Wildbienen- und Hummelarten sind streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Für deren Tötung bzw. Beseitigung der Nester ist eine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Da insbesondere Hornissen, aber auch viele Wespenarten, sehr friedliche und nützliche Insektenfresser sind, ist eine Entfernung der Nester in vielen Fällen nicht notwendig. Im Gegenteil, bei Beachtung weniger Verhaltensregeln können die faszinierenden Tiere eine Bereicherung im eigenen Garten sein und sogar aus nächster Nähe beobachtet werden. Durch eine persönliche Beratung der Bürger, gegebenenfalls auch vor Ort, soll erreicht werden, dass die Tiere nach Möglichkeit an ihrem Standort verbleiben können.

Nach einem Aufruf des Landratsamts haben sich einige Bürger bereit erklärt, diese Beratung ehrenamtlich zu übernehmen. Sie haben an einer internen Schulung teilgenommen und können überwiegend auf Erfahrungen aus der Imkerei zurückgreifen. Da die Berater ehrenamtlich tätig sind und keine Aufwandsentschädigung erhalten, bitten wir um Rücksichtnahme, so dass am Abend oder Wochenende keine Kontaktaufnahme erfolgen sollte.

Notruftafel

  • Rettungsleitstelle
    Notarzt, Notfallrettung und Krankentransport
  • Telefon 112
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern
    Telefon 01805 191212
  • Giftnotruf München
    Klinikum rechts der Isar, Ismaninger Straße 22, 81675 München
  • Telefon 089 19240
  • Polizei
    Telefon 110
  • Polizeiinspektion Geisenfeld
    Telefon 08452 7200
  • Feuerwehr
    Telefon 112
  • Kinder- und Jugendtelefon
    Nummer gegen Kummer (unentgeltlich)
    Telefon 0800 1110333
  • www.zahnarzt-notdienst.de

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