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Bekanntmachung Widerspruchsrecht

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    Information. Foto: Pixabay

    Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz: Die Meldebehörde ist berechtigt, bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen. Die Betroffenen können jedoch der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt widersprechen.

    Ein Widerspruch ist möglich bei folgenden Auskünften:

    · Alters- und Ehejubilare

    · Adressbuchverlage

    · Auskunft an Parteien

     

    Eine Erteilung dieser Auskünfte erfolgt nicht, wenn eine Auskunftssperre vorliegt oder die Betroffenen der Übermittlung ihrer Daten widersprochen haben.

    Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies in der Gemeinde Münchsmünster, Zimmer EG 04, Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster, Tel. 08402/9399-0, mitzuteilen.

     

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