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Bekanntmachung Widerspruchsrecht

    Information

    Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz: Die Meldebehörde ist berechtigt, bestimmte Auskünfte an Dritte zu erteilen. Die Betroffenen können jedoch der Übermittlung ihrer Daten durch das Einwohnermeldeamt widersprechen.

    Blackout

      Blackout

      Vorsorge für den Katastrophenfall. Was tun bei Stromausfall?

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        In unserer neuen Gemeinde-App Heimat-Info erhalten Sie als Bürger oder Bürgerin sämtliche Informationen, wie News oder Veranstaltungen direkt aufs Smartphone oder Tablet. Die Heimat-Info APP steht kostenlos zum Download zur Verfügung.

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