Änderung der einfachen Bebauungspläne
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2024 die Änderung der vier einfachen Bebauungspläne im Gemeindegebiet beschlossen.
Die Notwendigkeit der Anpassung der einfachen Bebauungspläne der Gemeinde Münchsmünster ist in den vergangenen Jahren immer deutlicher geworden. Da die Anwendung der bisherigen Regelungen in den einfachen Bebauungsplänen zur Steuerung der Nachverdichtung in der Ortslage nicht mehr ausreicht, ist eine Anpassung der einfachen Bebauungspläne an aktuelle Bedürfnisse erforderlich. Von der Änderung betroffen sind folgende Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 18 "Münchsmünster Mitte"
- Bebauungsplan Nr. 19 "Münchsmünster - Dorfgebiet"
- Bebauungsplan Nr. 20 "Münchsmünster - westliche Mitte"
- Bebauungsplan Nr. 21 "Münchsmünster - südliche der Kaiserstraße"
Die öffentlichen Auslegungen für die einzelnen Bebauungspläne werden in Kürze erfolgen. Die Pläne können dann in der Gemeinde zu den üblichen Öffnungszeiten oder über die Homepage eingesehen werden.